Börsenverluste – Frist beachten

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Für Anleger die in diesem Jahr Verluste gemacht haben, ist der 15. Dezember ein wichtiger Termien. Denn nur bis zu diesem Datum können Anleger bei ihren Instituten eine Verlustbescheinigung über im Jahr 2009 produzierte Kursverluste oder negative Kapitalerträge beantragen.

Die Bescheinigung wird benötigt um ein Minus bankübergreifend mit Einnahmen in der Steuererklärung verrechnen zu können. Wird die Frist versäumt, trägt die Bank die Verluste automatisch ins nächste Jahr – eine Verrechnung ist erst dann wieder möglich.

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Florian kommt aus Niedersachsen und beschäftigt sich seit rund 10 Jahren intensiv mit der Börse. In seiner Anfangszeit reizten ihn eher spekulative Wertpapiere, mit den Jahren wurde das Interesse an soliden Dividendentitel immer größer. Florian betreibt schon seit mehr als 10 Jahre erfolgreich unterschiedliche Finanz- und Wirtschaftsportale und interessiert sich für Immobilien als Geldanlage.

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