Für Anleger die in diesem Jahr Verluste gemacht haben, ist der 15. Dezember ein wichtiger Termien. Denn nur bis zu diesem Datum können Anleger bei ihren Instituten eine Verlustbescheinigung über im Jahr 2009 produzierte Kursverluste oder negative Kapitalerträge beantragen.
Die Bescheinigung wird benötigt um ein Minus bankübergreifend mit Einnahmen in der Steuererklärung verrechnen zu können. Wird die Frist versäumt, trägt die Bank die Verluste automatisch ins nächste Jahr – eine Verrechnung ist erst dann wieder möglich.
Wichtiger Hinweis. Weisen denn die Banken nicht auf sowas direkt hin?
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