Leerverkäufe noch bis Mai verboten

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Die Finanzaufsicht BaFin hat das Leerverkaufsverbot für Bankaktien um zwei Monate bis Ende Mai verlängert. Die Aufsicht begründete die Verlängerung damit, dass die Kursschwankungen der Aktien noch außergewöhnlich hoch seien.

Das Verbot war nachdem ersten Erlass im September, Ende Dezember erstmals um drei Monate verlängert worden. Das BaFin Verbot bezieht sich auf den Handel mit elf deutschen Finanzwerten.

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Bei Leerverkäufen, auch Shorts Sale oder Blankoverkauf genannt, wird auf einen fallenden Kurs einer Aktie spekuliert. Solche Geschäfte können einen krisenbedingten Abwärtstrend enorm beschleunigen.

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Florian kommt aus Niedersachsen und beschäftigt sich seit rund 10 Jahren intensiv mit der Börse. In seiner Anfangszeit reizten ihn eher spekulative Wertpapiere, mit den Jahren wurde das Interesse an soliden Dividendentitel immer größer. Florian betreibt schon seit mehr als 10 Jahre erfolgreich unterschiedliche Finanz- und Wirtschaftsportale und interessiert sich für Immobilien als Geldanlage.